Aktuelle Lage Newsletter
Geschätzte Kundinnen und Kunden.
Wir haben in den letzten Tagen mehrere Newsletter versendet, dabei haben wir über unsere Massnahmen sowie auch über jene des Bundes informiert und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Uns ist es wichtig, dass wir Sie immer auf den neusten Stand bringen und wir möchten Ihnen die Sicherheit geben indem wir Sie in dieser ausserordentlichen Lage begleiten und unterstützen. Nach dem Motto «Gemeinsam sind wir stark», sind wir für Sie da. Für die Sicherheit in fachlichen Fragestellungen, stehen wir in engen Austausch mit einer namhaften Anwaltskanzlei. Die vom Bund beschlossenen Massnahmen können im ersten Augenblick verwirrend wirken. Deshalb stellen wir Ihnen eine Informationsseite mit den nötigen Formularen und Hilfestellungen zur Verfügung. So können Sie sich Schritt für Schritt durch die relevanten Themenseiten arbeiten. Sobald etwas neues rauskommt oder Bestimmungen sich ändern, werden wir die Informationen entsprechend ergänzen.
Nachfolgend finden Sie ein Zusammenfassung unserer aktuellsten Informationen und Handlungsempfehlungen:
Ausweitung der Bestimmungen über die Kurzarbeit
Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigungen ermöglicht, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Durch die aktuelle wirtschaftliche Ausnahmesituation werden die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht.
Neu auch für folgende Personen:
- in befristeten Arbeitsverhältnissen
- im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit
- in einem Lehrverhältnis
welche als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer Gmbh, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von CHF 3’320.00 als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können.
Weiter Anpassungen:
- Die bereits gesenkte Karenzfrist (Wartefrist) für Kurzarbeitsentschädigungen wird aufgehoben. Damit entfällt die Beteiligung der Arbeitgeber an den Arbeitsausfällen.
- Neu müssen Arbeitnehmer nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren können.
- Im Bereich der Abwicklung der Gesuche sowie der Zahlungen von Kurzarbeit wurden ferner noch dringliche Vereinfachungen mit der Verabschiedung neuer Bestimmungen vorgenommen. Damit wird bspw. eine Bevorschussung von fälligen Lohnzahlungen via KAE möglich.
Handlungsempfehlung/Hinweis von uns: Bitte beachten Sie, dass Zeitrapporte vorhanden sein müssen, die dann auch die Differenz aufzeigt (Vorher/Nachher). Wenn keine Zeitrapporte bestehen, ist keine Eingabe möglich! Bereiten Sie also die entsprechenden Rapporte und Dokumente vor. Je nach System oder Zeitrapportierungssystem kann das einige Zeit beanspruchen.
Massnahmen zur Liquiditätserhaltung / Hilfe bei Engpässen
Wie bereits erwähnt, können Sie nach verabschiedeter Verordnung vom nächsten Mittwoch, ab Donnerstag Liquidität bei Ihrer Hausbank in Forme eines abgesicherten Kredites bis zu 500’000.00 unbürokratisch beantragen. Die Höhe der Kredite wird bis zu 10% des Jahresumsatzes im Maximum betragen.
Die ZKB und die UBS haben das Formular für die Beantragung bereits hochgeladen. Wir gehen davon aus, dass die andern Banken ähnliche Formalitäten bereitstellen werden. Fragen Sie dazu bei Ihrem Kundenberater nach oder prüfen Sie die Website Ihrer Hausbank.
Einzureichende Unterlagen:
- Aktueller Betreibungsregisterauszug des Unternehmens / bei Einzelunternehmen des Inhabers (E-Mail an zuständiges Betreibungsamt mit Ausweiskopie) https://www.betreibungsinspektorat-zh.ch/deu/geo.php
- Handelsregisterauszug (sofern eintragunspflichtig) www.zefix.ch
- Letzte zwei Jahresrechnungen, falls nicht vorhanden Steuererklärungen (Können wir Ihnen zustellen)
Handlungsempfehlung/Hinweis von uns: Damit die Beantragung des abgesicherten Kredites reibungslos erfolgen kann, empfehlen wir Ihnen vorgängig alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Allfällige Kopien von Jahresrechnungen und Steuererklärungen können Sie gerne bei uns bestellen. Sollte die Verordnung erwartungsgemäss verabschiedet werden, haben Sie bereits alle Unterlagen bereit und können rasch reagieren.
Mietverhältnisse
Der Bundesrat ist daran, die Angelegenheit mit der Miete zu regeln. Wir empfehlen proaktiv bei Vermietern vorstellig zu werden, um eine teilweise oder ganze Mietzinssenkung zu beantragen. Dabei können wir Ihnen selbstverständlich behilflich sein. Die Fälle sind jeweils abzuwägen und dementsprechend zu formulieren. Solche Gesuche können nur eingereicht werden, wenn das Mietlokal für den vorgeschriebenen Zweck, im Moment aufgrund des Corona-Viruses, nicht mehr genutzt werden können.
Wir empfehlen nicht, einfach die Mietzahlungen ohne vorangegangene Kommunikation mit dem Vermieter auszusetzen. Aus unserer Sicht wären sie nach normalen Mietrecht in Verzug und das Lokal/Büro könnte vom Vermieter nach Aufforderung gekündigt werden. Dies auch nach der Krise, sollten noch Mietforderungen offen sein.
Handlungsempfehlung/Hinweis von uns:
Treten Sie am Montag an Ihren Vermieter mit ihrer Forderung heran. Am besten telefonisch und mündlich. Schildern Sie ihre momentane Problematik und versuchen sie eine einvernehmliche Lösung zu finden. Informieren Sie den Vermieter, dass Sie zur eigenen Sicherheit dem Vermieter noch ein entsprechendes Gesuch schriftliche einreichen werden.
Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige
Die entsprechenden Formalitäten sind nun raus. Die SVA Zürich hat einen Link bereit gestellt über welchen Sie die Anmeldung direkt online vornehmen können. Bitte halten Sie dafür folgende Informationen bereit:
- Ihre Sozialversicherungsnummer
- Abrechnungsnummer Ihrer Ausgleichskasse – diese finden Sie auf jeder Rechnung
- Ihre Bankangaben des Geschäftskontos
Aufgrund hoher Nachfrage kann es zurzeit zu Überlastung der Website kommen.
Handlungsempfehlung/Hinweis von uns: Da die Website aufgrund der hohen Nachfrage zurzeit überlastet ist, empfehlen wir Ihnen die Informationen vorab zusammenzustellen, damit Sie die Anmeldung anschliessend in einem Anlauf ausfüllen und abschicken können. Information über die Höhe der Entschädigung sowie welche Fälle Anspruch auf eine Entschädigung haben, finden Sie unserem Newsletter Nr. 2, Absatz 2.
Freundliche Grüsse Ihr B&B Concept Team